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das sollten Sie wissen...


Allgemeine Leistungs- und Zahlungsbedingungen

 

1. Wir schließen Verträge auf Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen   

     Geschäftsbedingungen ab.
2. Mit der Erteilung eines Auftrages erkennt der Auftraggeber / Lieferant /

    Geschäftspartner die nachfolgend  aufgeführten allg. Leistungs- und

    Zahlungsbedingungen, sowie die Preise lt. Angebot an.
3. Änderungen oder Ergänzungen der Vertragsbedingungen bedürfen der schriftlichen

     Form. Mündliche Nebenabreden gelten nur, wenn Sie von uns schriftlich bestätigt

     werden, Telefax und E-Mail steht der Schriftform gleich.
4. Mündliche Vereinbarungen mit den Monteuren der Firma COLORIA GmbH sind nicht 

     zulässig. Verbindliche Vereinbarungen sind ausschließlich mit der Geschäftsleitung bzw.

     dem zuständigen Bauleiter zu treffen.
5. Unsere Angebote sind freibleibend. Verträge kommen erst durch unsere schriftliche

     Auftragsbestätigung zustande.
6. Es gelten die in unserem Angebot genannten Preise. Die jeweilige gesetzliche

     Mehrwertsteuer kommt hinzu. Sollten sich die Kosten für Leistungen, die wir erst mehr als

     2 Monate nach Vertragsabschluss erbringen können, durch Preissteigerung Material     

     und Löhnen, Sozialabgaben oder Steuern erhöht haben werden unsere Preise

     angemessen angepasst.
7. Unsere Abrechnung erfolgt grundsätzlich nach Aufmaß. Dabei liegen die zur Zeit des

     Aufmaßes gültigen Preise bzw. die EP des für den Auftrag vorliegenden Angebote

     zugrunde.
8. Die genaue Örtlichkeit und Leistung sind vom Auftraggeber vor Beginn der Arbeiten

     verbindlich anzugeben.
9. Eine Haftung der Schäden und Folgeschäden, die sich aus falschen Angaben des AG  

     ergeben, werden von der Firma COLORIA GmbH nicht übernommen. Der Auftraggeber

     trägt hierfür die volle Haftung.
10. Wasser und Strom sind vom Auftraggeber in max. 20 m Entfernung von der

      Arbeitsstelle kostenlos zur Verfügung zu stellen.
11. Die Arbeitsstelle muss mit unseren Standartfahrzeugen erreichbar sein. An der

     Arbeitsstelle muss unbehindertes Arbeiten möglich sein. Die Arbeitsstelle ist also von

     Gegenständen und / oder ähnlichem freizuhalten. Für Beschädigungen am

     Bodenbelägen, Steckdosen, Fenstern und Türen ist unsere Haftung ausgeschlossen.

     Bauseits gestellt werden Arbeitsgerüste, Abstützungen, Schutzeinrichtungen,      

     Abschrankungen und dergleichen. Dies kann auch von der Firma COLORIA GmbH

     gegen 20 % Aufschlag auf die Fremdkosten zzgl. Mehraufwandberechnung, zur

     Verfügung gestellt werden.
12. Vom Auftraggeber ist ein kontinuierlicher Arbeitsablauf zu gewährleisten. Die Arbeiten

    dürfen vom Auftraggeber nur nach vorheriger, rechtzeitiger Benachrichtigung

    unterbrochen werden. Für die Wartezeiten der Unterbrechungen, die von der Firma

    COLORIA GmbH nicht verschuldet werden, kommen die in dem Angebot vereinbarten

    Stundensätze in Ansatz. Dies gilt ebenfalls, wenn durch falsche Angaben Wartezeiten   

    entstehen.
13. Der Abtransport und die Entsorgung der, bei der Maßnahme entstandenen Abfälle,

    erfolgt bauseits. Wir sind bemüht die Baustellen ordentlich und sauber zu verlassen. Wird

    jedoch eine zusätzliche Reinigung gewünscht, wird nach dem im Angebot vereinbarten

    Stundensatz abgerechnet. Fremdkosten werden dabei mit 30 % Aufschlag weiter-

    belastet.
14. Treten während der Arbeit Defekte an den Maschinen oder Geräten auf, so ist die Fa.

    COLORIA GmbH berechtigt, die Arbeiten zu unterbrechen, ohne dass Schadenersatz

    oder sonstige Ansprüche des Auftraggebers bestehen. Wir werden bemüht sein, die

    Arbeiten so schnell wie möglich fortzusetzen, jedoch ist Schadensersatz bei

    Terminüberschreitung ausdrücklich ausgeschlossen.
15. Sind für die Durchführung der Arbeiten behördliche Genehmigungen erforderlich, so

    hat der Auftraggeber rechtzeitig alle erforderlichen Genehmigungen einzuholen und die

    Kosten hierfür zu tragen. Wir haften nicht für die Genehmigungsfreiheit der von uns

    durchzuführenden Arbeiten.
16. Für Arbeiten im Ausland hat der Auftraggeber alle zusätzlichen Kosten zu tragen.
17. Wir haften nicht für Sachschäden, die an dem von uns bearbeiteten Objekt

    eintreten. Für Schäden, die vom Personal oder von den Geräten und Ausrüstungs-

    gegenständen der Fa. COLORIA GmbH verursacht werden, haftet die Fa. COLORIA

    GmbH im Rahmen der bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung. Eine darüber-  

    hinausgehende Haftung, insbesondere für Wasserschäden ist ausdrücklich

    ausgeschlossen, auch wenn der Auftraggeber dies ausdrücklich verlangen sollte.
18. Wir haften nicht für Folgeschäden, insbesondere nicht für Vermögensfolgeschaden.
19. Unsere Haftung und Schäden an uns zur Verfügung gestellten Arbeitsmaterialien ist

    ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen.
20. Zurückbehaltungsrecht und Aufrechnungsrecht unserer Kunden / Lifereranten /

     Geschäftspartenern mit Forderungen, die Ihren Ursprung nicht im selben    

     Vertragsverhältnis haben, sind ausgeschlossen.
21. Das Recht auf Wandlung ist ausgeschlossen. Der Vertrag kann innerhalb von 14 Tagen

    nach Beauftragung (schriftlich oder mündlich) kostenlos storniert werden, sofern noch

    keine Arbeiten erfolgt sind. Bis dahin ausgeführte Arbeiten sind gemäß der Einheits-

    preise zu vergüten. Erfolgt die Stornierung erst nach den 14 Tagen Rücktrittrecht und

    sind noch keine Arbeiten erfolgt, so werden Aufwandsgebühren in Höhe von 10 % der

    Angebotssumme fällig.
22. Die Ordnungsmäßigkeit und der Umfang unserer Arbeiten ist auf unseren Wunsch hin

    bei Abschluss unserer Tätigkeit vom Auftraggeber auf unseren Leistungsberichten

    schriftlich zu bestätigen. Bei Verweigerung dieser Bestätigung oder bei einer mehr als 3

    Werktage nach Abschluss unserer Arbeit erfolgende Rüge trofft im Verkehr mit

    Kaufleuten den Auftraggeber der Beweislast bezüglich unserer Haftung und unserer

    erbrachten Leistungen.
23. Die Rechnungsstellung erfolgt auf der Basis der vom Auftraggeber bzw. von seinem

    Beauftragten unterzeichneten Leistungsberichte uns Stundenzetteln.
24. Eine über die Abnahme hinausgehende Gewährleistung oder eine Sicherheitsleistung

   ist ausdrücklich ausgeschlossen.
25. Alle Rechnungen werden nach Rechnungsstellung sofort, netto fällig.
26. Erstrecken sich die Arbeiten über einen längeren Zeitraum, werden Zwischen-

    rechnungen erstellt. Diese werden jeweils nach Rechnungsausstellung sofort netto fällig.

    Nicht geleistete Zahlungen berechtigen die Fa. COLORIA GmbH zur sofortigen

    Unterbrechung und ggfls. zur Kündigung der Arbeiten. Die bis dahin geleisteten Arbeiten

    werden im vollen Umfang und ohne Abnahme Schluss gerechnet.
27. Erfolgt auf eine Mahnung, die unserem Auftraggeber 5 Tage nach Fälligkeit zugeht,

     keine Zahlung binnen 3 Tagen, so berechnen wir ab Erhalt der Mahnung Verzugszinsen

     in Höhe von 9 % über dem jeweiligen Bundesbankdiskonsatz, sowie eine

     Aufwandsentschädigung i. h. von zur Zeit 40 ,- € netto.
28. Alle Rechnungen werden sofort fällig, wenn Zahlungsbedingungen nicht eingehalten

    werden oder wenn uns Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des

    Auftraggebers objektiv gesehen nach Vertragsschluss mindert. Ist der Auftraggeber in

    diesem Falle nicht in der Lage, geeignete Sicherheit zu stellen (selbstschuldnerische

    unbefristete Bankbürgschaft, Sicherungshypothek), so ist die Fa. COLORIA GmbH sofort

    berechtigt Nachforderungen zu stellen oder vom Auftrag zurücktreten.
29. Entsprechen die Arbeitsbedingungen nicht den Verhältnissen, die dem Angebot

    zugrunde liegen, so ist die Fa. COLORIA GmbH berechtigt, Nachforderungen zu stellen

    oder vom Auftrag zurücktreten. Etwaige Schadenersatzansprüche können nicht geltend

    gemacht werden.
30. Gerichtsstand für alle Geschäfte und Dienstleistungen ist in Köln.
32. Alle geschäftlichen Tätigkeiten unterliegen dem Recht der Bunderepublik Deutschland.
33. Sollte eine oder mehrere Klauseln unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen

    Klauseln hierdurch nicht berührt. Diese gelten unverändert weiter. An die Stelle der

    unwirksamen Klauseln tritt diejenige gesetzliche Regelung, die zum Ausdruck

    gebrachten Willen am nächsten kommen.